Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Schriftform, Vertragsabschluss
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge der CCTI GmbH, Gartenstraße 69, 76135 Karlsruhe, im Folgenden bezeichnet als „wir“. Verträge schließen wir nur zu diesen AGB ab, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich, z. B. im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, auf sie berufen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
1.2 Abweichungen zu diesen AGB sowie Änderungen/Ergänzungen von Verträgen bedürfen der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung; die Schriftform wird auch durch Austausch von E-Mails gewahrt.
1.3 Sämtliche Angebote sind freibleibend; die Kundenbestellung ist rechtlich das Angebot zum Vertragsabschluss. Erfolgt keine Auftragsbestätigung durch uns, gilt unsere Leistungserbringung als Annahme der Bestellung.
1.4 Der Kunde darf Ansprüche nur nach unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung abtreten.
2. Mitgliedschaft
Mitgliedsunternehmen
2.1 Grundsätzlich können Unternehmen, die erklärungsbedürftige Produkte und Software herstellen, Mitglieder des CCTI werden. Es besteht kein Anrecht auf Mitgliedschaft; wir können entscheiden, ob wir den Antrag auf Mitgliedschaft eines Unternehmens annehmen.
2.2 Jedes Mitgliedsunternehmen kann bis zu 5 natürliche Personen (nachfolgend: Berechtigte) benennen, die die Angebote des CCTI beliebig nutzen können.
Mitgliedschaftsdauer
2.3 Die Mitgliedschaft im Competence Center Technical Information (CCTI) beginnt am Datum der beiderseitigen Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags und läuft für eine Dauer von einem Jahr.
2.4 Nach Ablauf der festgelegten Dauer verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Mitgliedschaftsperiode gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Leistungen der Mitgliedschaft
2.5 Die Berechtigten erhalten folgende Leistungen, die mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind:
- Zugriff auf die Web-Plattform für Mitglieder, die Folgendes beinhaltet:
- Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und weiteren Informationen
- Aufzeichnungen von Webinaren
- Kontaktmöglichkeit zu anderen Berechtigten
- Teilnahme an Webinaren, die exklusiv für die Mitglieder abgehalten werden
- Teilnahme und Mitwirkung an moderierten Gruppen zum Informations- und Wissensaustausch
- Vergünstigte Teilnahme an Tagungen des Competence Center Technical Information
- Vergünstigte Teilnahme an Schulungen des Competence Center Technical Information
Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen
2.6 Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen bieten wir individuelle Beratungen und Services an. Diese sind nicht in den Mitgliedsbeiträgen enthalten. In einem solchen Fall erstellen wir ein qualifiziertes Angebot, in dem Leistungen und Kosten beschrieben sind. Die Leistungserbringung erfolgt dann erst nach Bestellung durch das Mitgliedsunternehmen.
3. Preise, Bezahlung
3.1 Alle Preisangaben sind Nettopreise. Steigen nach Vertragsabschluss von uns nicht beeinflussbare Kosten, wie z. B. tarifgebundene Lohnkosten, um mehr als 10 %, können wir für Leistungen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringen sind, die Preise gegen Nachweis der Kostensteigerung entsprechend erhöhen.
3.2 Die Vergütung erfolgt entsprechend den Vorgaben aus unserem Angebot. Arbeitstage umfassen dabei 8 Zeitstunden zuzüglich Pausenzeiten.
3.3 Die Vergütung versteht sich zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten für den Versand von Geräten oder größeren Paketen.
3.4 Zahlungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsziels werden Verzugszinsen berechnet.
3.5 Leistet ein Kunde vereinbarte Zahlungen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung nicht, so dürfen wir alle noch offenen Forderungen sofort fällig stellen und Vorauszahlung für weitere Aufträge verlangen; dies gilt auch, soweit die Bonität des Kunden durch namhafte Rating-Agenturen oder Creditreform herabgestuft wird. In den vorgenannten Fällen sind wir bis zum Zahlungseingang zur Zurückbehaltung von Leistungen berechtigt.
3.6 Das Recht zur Aufrechnung/Zurückbehaltung steht dem Kunden nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags und nur insoweit zu, als seine Ansprüche von uns anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
4. Liefertermine; Leistungserbringung
4.1 Angegebene Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als Fixtermine bestätigt haben.
4.2 Die Einhaltung von Lieferterminen steht unter der Bedingung, dass der Kunde alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Vorleistungen erbracht hat. Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich angemessen bis zur Erbringung der Vorleistungen. Wir sind berechtigt, Fristen zur Erbringung der Vorleistungen zu setzen; nach fruchtlosem Ablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und verlangen, dass schon angefallene Kosten erstattet werden.
4.3 Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Leistungserbringung verpflichtet. Dazu gehört z. B. die Mitwirkung bei der Vorbereitung und die Beteiligung an Workshops.
4.4 Wir sind zur Teillieferung berechtigt, sofern dies den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
5. Beschaffenheit der Leistung
Für die Beschaffenheit der Leistung ist allein unser Angebot maßgeblich. Angaben in Präsentationen oder im Internet verstehen sich stets als unverbindliche Beispiele.
6. Geistiges Eigentum
6.1 Die Mitgliedsunternehmen behalten die Rechte am geistigen Eigentum, das sie vor der Mitgliedschaft eingebracht haben.
6.2 Geistiges Eigentum, das während gemeinsamer Aktivitäten entsteht, wird gemeinschaftlich von den beteiligten Mitgliedsunternehmen und dem CCTI gehalten, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.
6.3 Wir räumen dem Kunden an urheberrechtsfähigen Darstellungen und Texten das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung ein.
6.4 Das Nutzungsrecht nach Ziffer 6.3 bezieht sich nur auf durch uns freigegebene Dokumente und steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
6.5 Der Kunde garantiert und bestätigt, dass die Übernahme oder Bearbeitung des von ihm zur Verfügung gestellten Materials einschließlich der verwendeten Schriften sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zur Verfügung gestellten Inhalte keine Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, zur Verfügung gestellte/s Material/Inhalte bearbeiten/übersetzen zu lassen. Der Kunde stellt uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer geleisteten Bearbeitung geltend gemacht werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Daten und Gegenständen bis zur Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor.
8. Gewährleistung
8.1 Wir gewährleisten die Erbringung unserer Leistungen entsprechend der im Angebot geschuldeten Beschaffenheit.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, uns offenkundige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine oder nur eine verspätete Mitteilung, stehen dem Kunden insofern keine Mängelgewährleistungsrechte mehr zu. Etwaige Mängelgewährleistungsrechte beschränken sich auf die vom Mangel betroffene Leistung. Sind mehrere Mängel bei einer Leistung vorhanden, so können diese in Bezug auf die Geltendmachung von Rechten nur dann insgesamt betrachtet werden, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang zueinander stehen.
8.3 Bei berechtigten Mängelrügen bessern wir innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl nach (Recht zur Nacherfüllung). Das Recht zur Nacherfüllung steht uns hinsichtlich desselben Mangels dreimal zu. Nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder in den gesetzlich bestimmten Fällen, in denen uns das Recht zur Nacherfüllung nicht zusteht, hat der Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, soweit die Mängel die Tauglichkeit der Leistung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck aufheben. Das Recht der Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die weiteren Rechtsbehelfe im Fall berechtigter Mängelrügen würden dem Kunden nicht zur Verfügung stehen.
8.4 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung, aber spätestens 13 Monate nach Übergabe.
9. Haftung
9.1 Für durch unsere Leistungen verursachte Schäden mit Ausnahme von Körperschäden begrenzen wir die Haftung dem Grund und der Höhe nach auf die Leistungen unserer Haftpflichtversicherung, es sei denn, es liegt grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits vor.
9.2 Soweit eine fehlerhafte Leistung einen Produktrückruf zur Folge haben solle, besteht eine Ersatzpflicht nur dann, soweit wir über die Rückrufmaßnahme in Kenntnis gesetzt werden und diese nach ProdSG zwingend geboten wäre.
9.3 Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit der übermittelten Informationen ein. Er haftet auch dafür, dass übergebenes Material nicht mit Rechten Dritter behaftet ist, und stellt uns von jeglicher Inanspruchnahme seitens Dritter frei.
9.4 Bei Verzug haften wir maximal pro Woche auf 0,5 % des Auftragswerts, insgesamt höchstens jedoch auf 5 %. Ferner beschränken sich Ersatzansprüche auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Ersatzbeschaffung auf Basis dreier Vergleichsangebote). Ansprüche wegen Verzugs beschränken sich auf den jeweils verzögerten Teil der Leistung. Der Kunde muss etwaige Ansprüche wegen Verzugs spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen, ansonsten verfallen sie.
9.5 Bei Pflichtverletzungen, die nicht die wesentlichen Vertragspflichten beinhalten, haften wir nicht bei leichter Fahrlässigkeit, es sei denn, bei Körperschäden.
9.6 Soweit das anwendbare Recht in einem weiteren Umfang als vorstehend beschrieben einen Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung erlaubt, gilt diese Begrenzung bzw. gilt der Ausschluss als vereinbart.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist das von uns zur Ausführung des Vertrags bestimmte Werk/Lager. Erfüllungsort für die Zahlungen ist Karlsruhe. Gerichtsstand ist Karlsruhe oder nach unserer Wahl der Sitz des Kunden.
11. Rechtswahl
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods, CISG).